Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SANYO DENKI GERMANY GmbH („Verkäufer“) und seiner Geschäftspartner
1. Allgemeines Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen und juristischen Sondervermögen. Sie sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichen-de Vereinbarungen und Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich angenommen werden.
2. Angebote sind freibleibend. Vertragsangebote kann der Verkäufer binnen vier Wochen annehmen. Zwischenverkauf ist stets vorbehalten. Die richtige und vollständige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Sämtliche mündlichen Vereinbarungen bedürfen unverzüglich der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Dieses gilt auch für Verträge, die Mitarbeiter oder Handelsvertreter des Verkäufers abgeschlossen haben. Telegrafische, telefonische oder mündliche Offerten sind nur insoweit gültig, als sie mit dem schriftlich bestätigten Angebot übereinstimmen. Vorstehende Regelungen gelten nicht für Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden.
3. Preise verstehen sich, mangels abweichender individueller Vereinbarung, EXW (INCOTERMS 2010) bzw. ab Versandort des Verkäufers ausschließlich, Fracht, Abladen und einer möglicherweise vereinbarten Montage. Diese Posten werden gesondert berechnet. Es gilt die am jeweiligen Tag gültige Preisliste des Verkäufers. Alle Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und sonstiger Steuern oder Abgaben. Bei Lieferung in das Ausland haftet der Verkäufer nicht für dort anfallende Steuern oder Abgaben.
4. Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als „verbindlich“ vereinbart worden. Höhere Gewalt berechtigt den Verkäufer, die Lieferung bis zur Aufhebung des Hinderungsgrundes hinauszuschieben oder, wenn die Lieferung endgültig unmöglich wird, ganz davon Abstand zu nehmen. Der Verkäufer haftet bei der Lieferung in das Ausland nicht für unvorhersehbare behördliche Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen. Der Käufer kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus Gesetz und diesen AGB, insbesondere Ziff.7.
5. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Verkäufers bzw. nach dessen Wahl der Versandort, für Zahlung der Sitz des Verkäufers. Das Abladen hat stets unverzüglich vom Käufer und auf dessen Kosten zu erfolgen. Der Versand erfolgt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Versicherung des Transportes erfolgt nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers. Bei Lieferung frei Empfangsort ist die Fracht auf Wunsch des Verkäufers vom Käufer bzw. Empfänger skontofrei vorzulegen.
6. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, steht es dem Verkäufer frei, entweder nach geeigneter Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten, oder Deckungsverkauf vorzunehmen oder auf Erfüllung zu bestehen.
7. Gewährleistung wird für die Leistungen des Verkäufers nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen übernommen. Der Verkäufer haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Regelungen, soweit eine Vertragspflicht durch den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurde oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist oder der Verkäufer eine Garantie übernommen hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, dass eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz.
8. Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich nach Ihrem Erkennen schriftlich erfolgen. Hierzu ist die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel erst später, so hat die Beanstandung unverzüglich nach der Entdeckung zu erfolgen. Wird die schriftliche Beanstandung beim Verkäufer unterlassen, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war nicht zu erkennen.
9. a) Zahlungen haben binnen 10 Tagen ab Verfügungsstellung am Lagerort ohne Abzug in verlustfreier Kasse zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur unter Eigentumsvorbehalt angenommen, bis der betrag dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche auch aus anderen Geschäften des Käufers oder die Aufrechnung mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis ist nicht statthaft, es sei denn der Anspruch ist rechtskräftig festgestellt oder wird vom Verkäufer nicht bestritten. b) Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die der Käufer zu vertreten hat und die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen (insbesondere Verzug), so ist der Verkäufer berechtigt, Zahlungsziele zu widerrufen, ausstehende Zahlungen für fällig zu erklären und etwaige Vorauszahlungen einzubehalten, soweit diese zu dem Satz verzinst werden, zu dem der Verkäufer sich refinanziert. Soweit Ware des Verkäufers aus der Vertragsverbindung noch vorhanden ist, kann diese sofort zurückverlangt bzw. auf Kosten des Käufers vom Verkäufer oder seinem Beauftragten abgeholt werden.
10. a) Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 449 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. b) Die sämtlichen, dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer, auch aus anderen Geschäften, also auch eines evtl. Kontokorrentsaldos, soweit dieser vom Käufer anerkannt ist, Eigentum des Verkäufers. Sollte der Eigentumsvorbehalt nach dem geltenden Recht am Sitz des Käufers weitere Bedingungen voraussetzen, insbesondere die Registrierung mit einer Stelle, muß der Käufer diese Bedingungen auf eigene Kosten erfüllen, um die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes zu gewährleisten. Sollte ein Eigentumsvorbehalt oder eine ähnliche Sicherung nicht möglich sein, muß der Käufer eine vergleichbare Sicherheit stellen.